Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.1972 - IV B 87.72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,3069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbliebene Beiladung eines Nebenberechtigten als Verfahrensmangel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1972 - 1 A 67/71
- BVerwG, 29.05.1972 - IV B 87.72
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1972 - IV B 87.72
Zudem hat der Senat wiederholt in Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art entschieden, daß Nebenberechtigte, wie z. B. Miteigentümer oder obligatorisch Berechtigte, nicht notwendig beigeladen werden müssen, weil ihre etwa entgegenstehenden Rechte nicht die Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung, sondern nur deren Durchsetzbarkeit berühren (vgl. Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 42.69 - und Beschluß vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 - mit Hinweisen auf frühere Rechtsprechung). - BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1972 - IV B 87.72
Denn da auf Grund dieses Verfahrensmangels die zulassungsfreie Revision nach § 133 VwGO statthaft ist, fehlt es am Rechtsschutzinteresse für die Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. Beschluß vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - [NJW 1968, 69]). - BVerwG, 21.09.1971 - IV B 104.71
Überleitung eines Fluchtlinienplanes - Notwendige Beiladung von Nebenberechtigten
Auszug aus BVerwG, 29.05.1972 - IV B 87.72
Zudem hat der Senat wiederholt in Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art entschieden, daß Nebenberechtigte, wie z. B. Miteigentümer oder obligatorisch Berechtigte, nicht notwendig beigeladen werden müssen, weil ihre etwa entgegenstehenden Rechte nicht die Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung, sondern nur deren Durchsetzbarkeit berühren (vgl. Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 42.69 - und Beschluß vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 - mit Hinweisen auf frühere Rechtsprechung).
- BVerwG, 19.07.1978 - 4 B 123.78
Beiladung von Nebenberechtigten bei einer Anfechtungsklage gegen eine …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, der zufolge zu einer Anfechtungsklage gegen eine bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsverfügung Nebenberechtigte wie z.B. Miteigentümer nicht notwendig beizuladen sind (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 1969 - BVerwG IV B 178.69 -, vom 21. September 1971 - BVerwG IV B 104.71 -, vom 29. Mai 1972 - BVerwG IV B 87.72 - und vom 2. Januar 1978 - BVerwG 4 B 190.77 - sowie Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 42.69 - in BVerwGE 40, 101 [103 f.]).